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DELTA (2017-1-UK01-KA202-036810) Fallstudie zu gemeinsamen Lehrlingsausbildungen


                    Name/Kennung:  Duale Berufsbildung im Baskenland        Datum:  Mai 2019

                       Forscher(in):  Julen Elgeta                            Land:  Baskenland, Spanien



                Fallstudie

                HETEL ist eine Vereinigung von 24 Berufsschulen in den drei Provinzen des Baskenlandes. Laut
                Gesetz bieten alle Berufsbildungsschulen am Ende des zweiten Jahres eines Berufsprogramms eine
                Lehrzeit von 3 Monaten in einem Unternehmen an (Berufsbildungsprogramme in Spanien dauern 2
                Schuljahre von September bis Juni).

                Im Jahr 2012 wurde jedoch in Spanien eine neue Verordnung mit dem Ziel verabschiedet, ein
                duales Berufsbildungssystem zu schaffen. Da Bildung in die Zuständigkeit der Regionen fällt, hat
                jede Region ein eigenes duales Berufsbildungssystem entwickelt. Im Baskenland wurde das duale
                Berufsbildungssystem im Dezember 83/2015 entwickelt und weist die folgenden Merkmale auf:

                    ●  Die Gesamtdauer des Berufsbildungsprogramms erstreckt sich über 2 Jahre von 2400 bis
                        2800 Stunden (gilt für die Erreichung der EQR-Stufen 3 und 5. In Spanien gibt es keine
                        Stufe 4 und Stufe 2 liegt nicht unter der dualen Berufsbildung).

                    ●  Bei den Teilnehmern an der dualen Berufsbildung handelt es sich um formelle Schüler
                        einer Berufsbildungsschule, die von den Unternehmen (nach einem Gespräch mit der
                        Schule und einem Vorstellungsgespräch mit den Bewerbern) ausgewählt werden, um im
                        zweiten Ausbildungsjahr (mindestens 800 Stunden in einem Ausbildungsjahr) teilweise in
                        ihnen zu arbeiten von Juni bis Juni).

                    ●  Die Beziehung zwischen dem Studenten und der Firma kann zwei mögliche Formen
                        annehmen:

                    ●  Ein Vertrag (Lehrvertrag), bei dem der Student unter 30 Jahre alt sein muss und sich in
                        einer offiziellen Situation der Arbeitslosigkeit befindet (der Student muss im Arbeitsamt
                        gemeldet sein).

                    ●  Ein Zuschuss. Hier gibt es keine Altersgrenze.

                    ●  In beiden Fällen erhält der Student eine Geldmenge, die auf dem gesetzlichen Mindestlohn
                        (900 €) basiert und sich nach der Anzahl der Stunden richtet, die er im Unternehmen sein
                        wird (da dies immer weniger als Vollzeit ist).

                    ●  Die Beziehung zwischen dem Unternehmen, dem Schüler und der Berufsbildungsschule
                        wird durch eine duale Berufsbildungsvereinbarung geregelt, ein offizielles Dokument, das
                        von den drei Parteien auszufüllen ist und deren Daten, den Arbeitskalender, die Modalität
                        (Zuschuss oder Vertrag), das Arbeitsstunden für den Schüler, der Lernplan (Ermittlung,
                        welche Lernergebnisse vom Schüler im Unternehmen erzielt werden) und der
                        Bewertungsprozess.


                Dieses duale System bietet dem Arbeitgeber/Hosting-Unternehmen viele Vorteile:




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