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Neben diesem Feedback der Unternehmen haben wir folgende weitere Schwachstellen festgestellt:

                    ●  Die Unmöglichkeit, duale Berufsbildung mit einem Praktikum im Ausland zu kombinieren.
                        Wenn die duale Berufsbildung im Rahmen eines Arbeitsvertrags stattfindet, ist diese
                        Kombination mit den aktuellen Vorschriften rechtlich unmöglich. Wenn es im Rahmen
                        eines Stipendiums stattfindet, ist es rechtlich möglich, aber es ist sehr schwierig, mit den
                        800 Stunden Lernen in Unternehmen, die der Student in einem akademischen Jahr
                        absolvieren muss, um 3 Monate vor dem im Ausland zu sein, fertig zu werden Studienjahr
                        endet. Außerdem ist es schwierig, ein Unternehmen zu finden, bei dem einer seiner
                        Arbeitnehmer für drei Monate ins Ausland gehen kann.

                    ●  In Bezug auf geteilte Lehrlingsausbildungen ist auch auf lokaler Ebene aus den gleichen
                        Gründen nichts möglich.


                Literaturhinweise

                “Guía de la Formación Profesional Dual en Régimen de Alternancia del País Vasco”
                http://www.hezkuntza.ejgv.euskadi.eus/contenidos/informacion/hezibi/es_def/adjuntos/FPDUAL_E
                uskadi_(castellano).pdf


                Quellenangaben

                http://formacion.confebask.es/Corporativa/Default.aspx?Xqp5O3l6Vf2coyiwQtPRIA90785678d90
                785678d

                https://www.fpeuskadidual.eus/











































               DELTA (2017-1-UK01-KA202-036810) IO3
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