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Neben diesem Feedback der Unternehmen haben wir folgende weitere Schwachstellen festgestellt:
● Die Unmöglichkeit, duale Berufsbildung mit einem Praktikum im Ausland zu kombinieren.
Wenn die duale Berufsbildung im Rahmen eines Arbeitsvertrags stattfindet, ist diese
Kombination mit den aktuellen Vorschriften rechtlich unmöglich. Wenn es im Rahmen
eines Stipendiums stattfindet, ist es rechtlich möglich, aber es ist sehr schwierig, mit den
800 Stunden Lernen in Unternehmen, die der Student in einem akademischen Jahr
absolvieren muss, um 3 Monate vor dem im Ausland zu sein, fertig zu werden Studienjahr
endet. Außerdem ist es schwierig, ein Unternehmen zu finden, bei dem einer seiner
Arbeitnehmer für drei Monate ins Ausland gehen kann.
● In Bezug auf geteilte Lehrlingsausbildungen ist auch auf lokaler Ebene aus den gleichen
Gründen nichts möglich.
Literaturhinweise
“Guía de la Formación Profesional Dual en Régimen de Alternancia del País Vasco”
http://www.hezkuntza.ejgv.euskadi.eus/contenidos/informacion/hezibi/es_def/adjuntos/FPDUAL_E
uskadi_(castellano).pdf
Quellenangaben
http://formacion.confebask.es/Corporativa/Default.aspx?Xqp5O3l6Vf2coyiwQtPRIA90785678d90
785678d
https://www.fpeuskadidual.eus/
DELTA (2017-1-UK01-KA202-036810) IO3