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● Unterstützung bei der Ermittlung und dem Zugang zu Steuervorteilen und
anderen Einrichtungen, die sie für die Aufnahme der Studenten erhalten können;
● Unterstützung bei der Ermittlung und Inanspruchnahme von Vorteilen für die Einstellung
eines Absolventen, falls zutreffend.
Alle diese Aktivitäten können von einer eigens gegründeten Gesellschaft/Vereinigung durchgeführt
werden, die diese Aufgaben im Auftrag der kleinen Unternehmen wahrnimmt.
https://eacea.ec.europa.eu/national-policies/en/content/youthwiki/35-traineeships-and-
apprenticeships-romania
http://www.alegetidrumul.ro/ruta-scolara/invatamant-profesional-si-dual
https://www.edu.ro/sites/default/files/_fi%C8%99iere/Invatamant-
Preuniversitar/2017/inv.profesional/ORDIN%20Nr%203554.pdf
Spanien
Im Baskenland gibt es keine oder nur einige Erfahrungen mit gemeinsamen Lehrlingsausbildungen.
Wenn die Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem Studenten durch einen Vertrag zustande
kommt, ist es nach der aktuellen Regelung rechtlich nicht möglich, dass sich zwei Unternehmen einen
Lehrling teilen. Die einzige bekannte Ausnahme ist der Fall eines Studenten im dualen System, der
einen Vertrag mit einem Unternehmen im Baskenland hat und für einen bestimmten Zeitraum zu einer
Auslandsniederlassung ins Ausland geht, da der Vertrag in diesem Fall noch gültig ist, weil er gültig
ist mit der gleichen Organisation.
Jede andere Möglichkeit ist derzeit nicht zulässig.
In dem Fall, dass die Beziehung zwischen dem Studenten und dem Unternehmen durch ein
Stipendium zustande kommt, könnte eine geteilte Ausbildung möglich sein, es gibt jedoch andere
Hindernisse (die auch im ersten Fall zutreffen).
- Mangel an Vertrauen zwischen Unternehmen, die einen Mitarbeiter teilen und dem Austausch
von Informationen verdächtig sein könnten.
- Mehr Verwaltungsaufwand für die Schule, die Unterlagen für so viele Unternehmen erstellen
müsste, wie an dem gemeinsamen Programm beteiligt sind.
DELTA (2017-1-UK01-KA202-036810) IO3